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Änderung der StPO - Geheimsache Ermittlungsverfahren |
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Link Detailinformationen
| Kategorie: | Deutschland | |||
Beschreibung: |
Wenn staatliche Stellen gegen Dich ermitteln und, z.Bsp., dabei Deine Wohnung verwanzen, musstest Du bisher darüber - gemäß § 33 Abs. 3 StPO - informiert werden. Dieser außerordentlich wichtige Rechtsgrundsatz ist, lt. BVerfG, ein Urrecht des Menschen - ...das gerade abgeschafft wird! |
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| aktualisiert am: | Dienstag, 02. März 2021 | |||
| Zugriffe: | 912 | |||
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