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Verfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden |
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| Kategorie: | Deutschland | |||
Beschreibung: |
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte in seiner Entscheidung (1 BvR 1873/13 -, Rn. 1-275) fest, dass der aktuell praktizierte Abruf von den bei Telekommunikationsunternehmen gespeicherten Bestands- und Abrechnungsdaten sowie PIN-Nummern durch Strafverfolger und Nachrichtendienste gegen die informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt. | |||
| aktualisiert am: | Samstag, 18. Juli 2020 | |||
| Zugriffe: | 944 | |||
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