BVG: Die Fünf-Prozent-Hürde ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig |
[ jetzt besuchen | Details | Bewerten ] |
Link-Bewertung
- Bitte stimmen Sie über einen Link nicht mehrmals ab.
- Die Skala reicht von 1 - 10, wobei 1 die schlechteste und 10 die beste Bewertung ist.
- Bitte seien Sie objektiv beim Abstimmen. Wenn jeder mit 1 oder 10 abstimmt, sind die Ergebnisse nicht sonderlich aussagekräftig.
- Sie können sich eine Liste der bestbewerteten Links anzeigen lassen.
- Bitte bewerten Sie nicht Ihre eigene oder die Seite eines direkten Konkurrenten, Sie wären ohnehin nicht objektiv.
- Sie sind kein registriertes Mitglied oder aber nicht eingeloggt.
- Wenn Sie registriert sind, können Sie auf dieser Seite Kommentare eingeben.