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BVG: Die Fünf-Prozent-Hürde ist in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig |
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Kategorie: | Deutschland | |||
Beschreibung: |
Die Fünf-Prozent-Hürde wurde mit der Wahlrechtsreform der Ampel aus dem März 2023 verschärft: Wer einen Wahlkreis gewinnt, kann das Bundestagsmandat nur dann antreten, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde zudem die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte. Das Beste, was der Bundestag nun tun kann, ist die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde.
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aktualisiert am: | Dienstag, 30. Juli 2024 | |||
Betreiber: | Mehr Demokratie | |||
Zugriffe: | 715 |
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